Verkaufs-,
Liefer- und Zahlungsbedingungen der Agentur Hoffmann
1. Allgemeines und Angebote
Diese besonderen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten
ausschließlich für den
Bereich Motorsport, Restauration, Wartung und Tuning. Mit der Auftragserteilung
an uns, gleichgültig in welcher Form diese erfolgt, erkennt der
Auftraggeber/Besteller unsere Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen für
die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an. Sie gelten für künftige
Kaufverträge auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich einbezogen
werden.
Unsere Angebote sind freibleibend. Wir sind an unser Angebot bis zum 20. Tag
nach dem
Ausstellungsdatum des Angebots gebunden. Die Entgegennahme mündlicher,
telefonischer,
elektronischer, telegraphischer oder gefaxter Aufträge erfolgt auf Gefahr und
Kosten
des Auftraggebers, d. h. Übermittlungsfehler sowie sonstige etwaige
Missverständnisse
gehen zu Lasten des Bestellers.
Liegt eine schriftliche Auftragsbestätigung vor, ergibt sich der Auftragsumfang
und
-inhalt aus dieser. Abweichende Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen sind
nur
verbindlich, wenn sie von der Agentur Hoffmann schriftlich bestätigt worden
sind. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers/Bestellers, die unseren
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen entgegenstehen, werden hiermit ausdrücklich
abgelehnt. Auch wenn
der Auftraggeber/Besteller eigene Bedingungen mitteilt, gelten spätestens mit
dem Empfang der Ware und Leistungen unsere Verkaufs-, Liefer- und
Zahlungsbedingungen als vereinbart. Bestätigungsschreiben des
Auftraggebers/Bestellers verpflichten die Agentur Hoffmann nicht, auch wenn wir
Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Soweit Motor- und Leistungssteigerungsvarianten in Publikationen, in Angeboten,
der Werbung etc. der Agentur Hoffmann zur Warenkennzeichnung Hinweise auf eine
KW-/ PS- oder Nm- Angaben enthalten, handelt es sich um eine Warenkennzeichnung,
die nicht als vereinbarte Beschaffenheit im Sinne des Gesetzes oder bestimmte
Eigenschaft der Sache zu verstehen ist.
Etwa auftretende Minderleistungen stellen keinen Sachmangel dar. Ein Anspruch
auf Erreichung der Leistungsangabe in der Warenkennzeichnung besteht nicht. Die
in der Warenkennzeichnung enthaltenen KW-/ PS- oder Nm- Angaben wurden bei
unseren
Testfahrzeugen oder Testteilen ermittelt und stellen somit keine Leistungswerte
dar, die mindestens erreicht werden müssen.
2. Auftragserteilung
Die Auftragserteilung hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Sie ist erst
nach Postzustellung oder per Fax für uns verbindlich eingegangen, Email erst
nach Bestätigungsmail. Bei mündlicher Auftragserteilung haften wir nicht für
Fehl-, Minder- oder Mehrlieferung. Dieses Risiko trägt im vollem Umfange der
Auftraggeber/Besteller. Soweit der Auftraggeber/Besteller nicht ausdrücklich
eine Auftragsbestätigung verlangt, gilt die Rechnung gleichzeitig als
Auftragsbestätigung.
3. Abnahme
Sobald der Liefergegenstand (Fahrzeug, Aggregat und/oder Teil) übergeben worden
ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat, gilt der Liefergegenstand
als abgenommen und ordnungsgemäß geliefert. Die Übergabe des
Liefergegenstandes erfolgt grundsätzlich in
unserer Firma. Der Auftraggeber/Besteller kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn
er nicht innerhalb von 8 Tagen, nachdem die Fertigstellung gemeldet und die
vorläufige oder
endgültige Rechnung ausgehändigt worden ist, den Liefergegenstand (Fahrzeug,
Aggregat und/oder Teil) gegen Bezahlung der Rechnung abholt. Kommt der
Auftraggeber/Besteller mit
der Abnahme des ihm ordnungsgemäß angebotenen Liefergegenstandes oder der
Leistung in Verzug, ist die Agentur Hoffmann nach Ablauf einer Nachfrist von 8
Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz in Höhe von 40
% des Rechnungswertes zu verlangen, und zwar ohne Nachweis der
Schadensentstehung und Schadenshöhe. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist,
dass ein geringerer Schaden oder gar kein Schaden entstanden ist. Der Nachweis
eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Soweit von den oben genannten
Rechten Gebrauch gemacht wird, kann die Agentur Hoffmann unbeschadet sonstiger
Rechte über den Kaufgegenstand frei verfügen.
Wird ein Fahrzeug nach Ablauf der Nachfrist nicht abgeholt, ist die Agentur
Hoffmann berechtigt, als Standgeld die ortsüblichen Einstellgebühren für
tageweise eingestellte Fahrzeuge, mindesten jedoch € 20,-/ Tag in Rechnung zu
stellen.
4. Versand
Bei Versendung des Liefergegenstandes geht die Gefahr auf den
Auftraggeber/Besteller über, sobald die verkaufte Sache dem Spediteur, dem
Frachtführer oder sonst einer zur Ausführung der Versendung bestimmten Person
oder Anstalt übergeben wurde.
Auf Wunsch des Auftraggebers/Bestellers kann auf seine Kosten die Sendung durch
uns gegen Diebstahl-, Bruch,- Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie
sonstige
versicherbare Risiken versichert werden. Verzögert sich der Versand in Folge
von
Umständen, die der Auftraggeber/Besteller zu vertreten hat, geht die Gefahr vom
Tage der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber/Besteller über. Die Agentur
Hoffmann ist berechtigt, Teillieferungen auszuführen. Die von uns angegebenen
Preise gelten nur für den einzelnen Auftrag. Maßgebend sind die in unserer
Auftragsbestätigung genannten Preise
zuzüglich der jeweiligen Mehrwertsteuer sowie zuzüglich Verpackungs- und
Versandkosten. Liegen zwischen Auftragserteilung/Bestellung und Lieferung an den
Auftraggeber/Besteller mehr als 2 Monate oder ändern sich die wirtschaftlichen
Verhältnisse gegenüber dem
Zeitpunkt der Bestellung maßgeblich, sind wir berechtigt, die am Tage der
Lieferung gültigen
Preise in Rechnung zu stellen.
5. Zahlungsbedingungen
Alle Zahlungen sind ohne jeden Abzug entweder bei Abholung der Ware in bar oder
bei Versand gegen Nachnahme oder Vorkasse zu leisten. Für Lieferungen, die
nicht per Nachnahme oder Vorauskasse erfolgen, ist der Rechnungsbetrag sofort
nach Erhalt ohne
Abzug fällig. Gegen unsere Ansprüche kann nur dann aufgerechnet werden, wenn
die Gegenforderung des Auftraggebers/Bestellers unbestritten ist oder ein
rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der
Auftraggeber/Besteller nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem
Kaufvertrag beruht. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers/Bestellers ist die
Agentur Hoffmann berechtigt, ab Verzugseintritt
Verzugszinsen in Höhe von 10 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 1
DÜG zu berechnen.
6. Lieferfristen
Die in unserer Auftragsbestätigung angegebenen Liefertermine sind nicht fix und
nur als annähernd zu betrachten, sie werden aber nach Möglichkeit eingehalten.
Ihre Nichteinhaltung berechtigt den Käufer nicht, Schadensersatz zu verlangen
oder vom Vertrag zurückzutreten. Höhere Gewalt und damit zusammenhängende
Ereignisse sowie Störungen politischer oder wirtschaftlicher Art, insbesondere
Streik, Aussperrung, Rohstoff-, Kohle- und Transportmangel
oder Störungen im eigenen Betrieb oder im Betrieb eines Zulieferers berechtigen
uns, die
Lieferfristen angemessen zu verlängern. Schadensersatz kann von uns deswegen
nicht verlangt werden.
7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand vor, bis der
Auftraggeber/Besteller sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung
einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig
oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen, sind.
Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende
Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Bei
vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers/Bestellers, insbesondere bei
Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme des Liefergegenstandes berechtigt und
der Auftraggeber/Besteller zur
Herausgabe verpflichtet. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist jede
Veränderung zu unserem Nachteil, die Veräußerung, Verpfändung,
Sicherungsübereignung oder anderweitige Überlassung des Liefergegenstandes an
Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung
unzulässig. Unser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf durch Be- oder
Verarbeitung,
bzw. Verbindung entstandene neue Sachen, die als für uns hergestellt gelten und
an denen
wir mit der Be- und Verarbeitung oder Verbindung mit dem Eigentum, bzw.
Miteigentum
nach dem Wertanteil der Vorbehaltsware zum Zeitpunkt der Bearbeitung erlangen,
ohne dass
es hierzu noch einer besonderen Rechtshandlung bedarf und das uns daraus
Verpflichtungen
entstehen. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere im Falle der Pfändung, hat
uns der Auftraggeber/Besteller sofort schriftlich zu benachrichtigen und den
Dritten auf unseren Eigentumsvorbehalt
hinzuweisen. Ebenso ist uns jede Änderung der Anschrift des
Auftraggebers/Bestellers oder
des Standortes der gelieferten Gegenstände unverzüglich mitzuteilen. Alle
durch die
Geltendmachung unseres Eigentumsrechts entstehenden Kosten gehen zu Lasten des
Auftraggebers/Bestellers
8. Gewährleistung
Ansprüche des Auftraggebers/Bestellers wegen des Vorliegens von Sachmängeln
verjähren entsprechend der gesetzlichen Regelung in 2 Jahren nach Ablieferung
an den Auftraggeber/Besteller. Wenn dieser Verbraucher i.S.d.
Verbrauchsgüterkaufrechts ist.
Ist der Besteller Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung
seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, gilt abweichend von der gesetzlichen Gewährleistungsregelung
beim Verbrauchsgüterkauf eine Verjährungsfrist von
einem Jahr.
Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch
gewerbliche Auftraggeber/Besteller ist, dass diese den Ihnen obliegenden
Unteschungs– und Rügeobliegenheiten (§§ 377, 378 HGB) ordnungsgemäß
nachgekommen sind.
Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln bleiben die gesetzlichen
Sachmängelansprüche unberührt.
Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Auftraggeber/Besteller nur bei der
Agentur Hoffmann geltend machen. Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels
betriebsunfähig, hat sich der Auftraggeber unverzüglich an die Agentur
Hoffmann zu wenden.
Haftet die Agentur Hoffmann aufgrund gesetzlicher Bestimmungen wegen der
Verletzung einer Hauptleistungspflicht für einen Schaden (positives
Gläubigerinteresse), der leicht fahrlässig verursacht wurde, so beschränkt
sich die Haftung auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren typischen Schaden.
Im übrigen ist eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit mangels Verletzung
einer wesentlichen Vertragspflicht ausgeschlossen.
Der Haftungsausschluss gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz und
für Personenschäden.
Die Verschuldensunabhängige Haftung der Agentur Hoffmann bei arglistigem
Verschweigen eines Mangels, aus Übernahme einer Gewährleistung etc. bleibt
davon unberührt. Die Gewährleistung der Agentur Hoffmann ist unter folgenden
Umständen ausgeschlossen:
a) Veränderung, Bearbeitung der Motorteile, Artikel o. Bausätze der Agentur
Hoffmann und Beseitigung eines Mangels durch eine andere Firma ohne schriftliche
Zustimmung der Agentur Hoffmann.
b) Einbau der Motorteile, Artikel o. Bausätze außerhalb unseres
Betriebes.
c) Nichteinhaltung der Einfahr- und Wartungsvorschriften.
d) Verwendung des Fahrzeugs oder der Fahrzeugteile im Wettbewerb oder bei
jeglichen Veranstaltungen mit Renncharakter. Der Nachweis der Verwendung
des Liefergegenstandes außerhalb des vorgenannten Bereichs obliegt dem
Auftraggeber/Besteller.
e) Einsatz und Nutzung des Fahrzeugs bzw. der Fahrzeugteile bei erkennbarer
Reparaturbedürftigkeit.
f) Eintritt von Schäden durch ein Unfallereignis, d.h. durch ein plötzlich von
außen mechanisch einwirkendes Ereignis.
g) Eintritt eines Schadens durch einen Fehler an einem nicht garantierten Teil.
h) Verwendung von Teilen, die von der Agentur Hoffmann nicht zugelassen sind.
i) Eintritt eines Schadens, der auf natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder
nachlässige
Behandlung oder Bedienung zurück zu führen sind.
Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt folgendes:
Wird der Kaufgegenstand wegen eines von der Agentur Hoffmann zu behebenden
Sachmangels
betriebsunfähig, hat sich der Auftraggeber/Besteller unverzüglich vor
Reparaturbeginn an die Agentur Hoffmann zu wenden.
Zur Mängelbeseitigung muss der Gegenstand zur Agentur Hoffmann verbracht
werden, oder wird gegen Kostenrechnung von der Agentur Hoffmann geholt.
Weiterhin hat der Auftraggeber/Besteller der Agentur Hoffmann eine nach billigem
Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese,
so sind wir von der Garantiehaftung frei. Ersetzte Teile werden Eigentum der
Agentur Hoffmann. Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der
Auftraggeber/Besteller bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes
Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen. Im Rahmen der
Sachmängelbeseitigung trägt die Agentur Hoffmann die im Rahmen der
Nacherfüllung erforderlichen Kosten, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen,
dass die Kaufsache an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
Die Agentur Hoffmann ist berechtigt, die vom Auftraggeber/Besteller gewählte
Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen
Kosten möglich ist.
9. Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend. Soweit
sie schriftlich abgegeben werden, sind sie nur dann verbindlich, soweit in dem
Kostenvoranschlag ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Sollten wir bei Ein-
und Umbau, der Instandsetzung
und Bearbeitung die Durchführung zusätzlicher Arbeiten als notwendig erachten,
so kann der Umfang der Arbeiten ohne Rückfrage bis zu 20 % des angegebenen
Preises überschritten werden.
10. Sorgfaltspflicht
Dem Auftraggeber/Besteller obliegt die Verpflichtung, alle Änderungen und
Umrüstungen an im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmenden Fahrzeugen den
gesetzlichen Bestimmungen entsprechend in die Kfz-Papiere eintragen zu lassen.
Außerdem obliegt dem Auftraggeber/Besteller die Sorge dafür, dass durch die
vorgenommenen Änderungen und Umrüstungen der nach den gesetzlichen
Bestimmungen erforderliche Haftpflichtversicherungsschutz nicht gefährdet wird
und fortbesteht. Sämtliche Ansprüche des Auftraggebers/Bestellers oder eines
Dritten gegen uns aus Unfällen jeglicher Art sind ausdrücklich ausgeschlossen.
11. Exportteile
Die meisten Bausätze, Liefergegenstände und Einzelteile sind nur für den
Export bestimmt
und nicht im Straßenverkehr im Bereich der StVO zugelassen. Werden solche Teile
montiert und im Straßenverkehr genutzt, so bestehen im keinem Fall
Gewährleistungs-, Haftungs- oder Schadensersatzansprüche gegen uns. Der
Auftraggeber/Besteller hat selbst unter Beachtung
der gesetzlichen Bestimmungen für die ordnungsgemäße Eintragung dieser Teile
in die Kfz- Papiere und für die Unbedenklichkeit der Verwendung dieser Teile im
Straßenverkehr Sorge zu tragen.
12. Zurückbehaltungsrecht
Wir sind berechtigt, an dem auftragsbedingt in unserem Besitz gelangten
Gegenstand wegen aller Forderungen (auch aus früheren Aufträgen) ein
Zurückbehaltungs- und Pfandrecht
geltend zu machen. Wir sind zur Pfandverwertung im Wege freihändigen Verkaufs
berechtigt. Für die Androhung der Pfandverwertung genügt die schriftliche
Benachrichtigung an die letzte bekannte Anschrift des Auftraggebers/Bestellers.
13. Nebenbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
unwirksam sein oder werden, so verpflichten sich die Parteien, die unwirksame
Bestimmung durch eine solche Formulierung zu ersetzen, die dem wirklichen Willen
der Parteien bei Vertragsschluss am nächsten kommt. Die Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der sonstigen Bedingungen im übrigen
nicht. Sämtliche Abweichungen von
diesen Bedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform und
schriftlichen
Bestätigung durch uns. Dies gilt auch für die Abbedingung
Schriftformerfordernisses. Für den Fall unvorhersehbarer Ereignisse, sofern sie
die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung verändern oder auf
unseren Betrieb einwirken, und für den Fall nachträglich sich herausstellender
Unmöglichkeit der Ausführung, können wir vom Vertrag zurücktreten.
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers/Bestellers wegen eines solchen
Rücktritts
bestehen nicht.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes
ergibt, unser
Geschäftssitz. Gerichtsstand für beide Vertragsteile, sofern der
Auftraggeber/Besteller
Kaufmann ist, ist der Sitz der Agentur Hoffmann. Wir sind jedoch berechtigt, den
Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
15. Preisgestaltung
Alle Preise in der Preisliste oder im Internet sind in Euro incl. Mwst. Bei
Händlergeschäften gilt der
Katalogpreis als Kalkulationsbasis abzgl. Rabatt zuzügl. z.Zt. gültige Mwst.
Druckfehler und Preisänderungen bleiben vorbehalten. Januar 2007
Impressum:
Agentur Hoffmann, G. Hoffmann, Hausen, 67098 Bad Dürkheim, DE130443022